Zum Inhalt springen

Ferienhaus geerbt: Wie regeln wir, wer wann hin darf?

12. August 2026 · 5 Min. Lesezeit · von Flo, baut CasaCal für die eigene Familie

Das Haus am See gehört jetzt drei Geschwistern. Alle wollen es behalten, und schon im ersten Sommer kommt die Frage, die kein Testament beantwortet: Wer darf wann hin?

Die meisten Erbengemeinschaften zerstreiten sich über ungeklärte Erwartungen, seltener übers Geld. Erwartungen lassen sich klären, am besten bevor der erste Feiertag ansteht. Hier steht, welche Regeln sich in geteilten Ferienhäusern bewährt haben und in welcher Reihenfolge ihr sie angehen solltet.

Erst die Regeln, dann der Kalender

Der häufigste Fehler: Die Familie legt eine WhatsApp-Gruppe an, jemand schreibt „Wir fahren Pfingsten hoch", und alle hoffen, dass sich der Rest von selbst regelt. Das passiert nicht. Ein Kalender, egal welcher, kann nur abbilden, was vorher verabredet wurde.

Bevor das erste Wochenende gebucht wird, braucht jede Erbengemeinschaft drei Verabredungen:

  1. Wie werden die begehrten Zeiten verteilt? Gemeint sind Weihnachten, Ostern und die Sommerferien; dazu gleich mehr.
  2. Wie verbindlich ist ein Eintrag? Gilt „wer zuerst einträgt, ist dran"? Oder gibt es eine Frist, bis zu der alle ihre Wünsche anmelden?
  3. Was ist mit Gästen? Dürfen erwachsene Kinder, Freunde oder Kollegen das Haus allein nutzen? Und wenn ja, auf wessen Konto zählt das?

Schreibt diese drei Punkte auf eine Seite und lasst sie von allen abnicken. Das ist kein Vertrag, eher ein gemeinsames Gedächtnis, denn in zwei Jahren erinnert sich sonst jeder anders. (Wie ihr die Verteilung grundsätzlich organisiert, ob mit freier Buchung, Rotation, Kontingenten oder Stammzeiten, steht im Vergleich der vier Belegungsmodelle.)

Die vier Fragen, die ihr einmal klären müsst

1. Feiertage und Ferien. Das sind die einzigen Zeiten, um die wirklich gestritten wird. Wer Schulkinder hat, kann nur in den Ferien. Wer keine hat, ist flexibel und fühlt sich trotzdem schnell benachteiligt, wenn „die mit den Kindern" immer den August bekommen.

2. Kurzfristigkeit. Darf jemand am Donnerstag für Freitag buchen? Die meisten Familien fahren gut mit einem Ja: Was frei ist, ist frei. Es muss nur verbindlich und für alle sichtbar passieren, nicht per Zuruf.

3. Pflichten am Ende des Aufenthalts. Wer geht, hinterlässt das Haus so, wie er es vorfinden möchte: Müll raus, Kühlschrank leer, Heizung runter. Das klingt banal, ist nach den Feiertagen aber der zweithäufigste Streitpunkt. Eine kurze Checkliste am Kühlschrank (oder digital) erspart die Diskussion darüber, was „ordentlich hinterlassen" heißt.

4. Die Kosten. Grundkosten wie Versicherung, Grundsteuer und Rücklagen zahlen alle Miteigentümer anteilig, egal wie viel sie das Haus nutzen. Verbrauchskosten wie Strom, Holz und Endreinigung trägt, wer da war. Diese Trennung ist Standard, weil sie beiden Gerechtigkeitsgefühlen gerecht wird: Eigentum kostet, Nutzung auch.

Feiertage: Rotation schlägt Diskussion

Für Weihnachten, Ostern und die Sommerferien hat sich eine feste Rotation bewährt, statt jedes Jahr neu zu verhandeln. (Ausführlich mit Tauschregeln und dem Sonderfall Sommerferien: Feiertage im Ferienhaus: Weihnachten, Ostern, Sommerferien.)

Beispiel für drei Parteien: Familie A hat dieses Jahr Weihnachten, Familie B Ostern, Familie C die ersten drei Sommerwochen. Nächstes Jahr rückt alles eine Position weiter.

Mit einer Rotation muss niemand jedes Jahr neu begründen, warum er „diesmal wirklich" Weihnachten braucht. Die Reihenfolge steht. Tauschen ist trotzdem erlaubt, allerdings als Tausch zwischen zwei Parteien und nicht als Neuverhandlung mit allen.

Wenn nur ein Teil der Erben schulpflichtige Kinder hat, lohnt für den Sommer eine Zusatzregel: Die Ferienwochen rotieren unter den Familien mit Kindern, die Nebensaison steht allen offen. Benachteiligt wird dadurch niemand, denn die Flexiblen haben das ganze restliche Jahr.

Der Wechseltag: halbe Tage verhindern den ersten Streit

Oft übersehen wird der Tag, an dem eine Familie abreist und die nächste anreist.

Kennt der Kalender nur ganze Tage, ist der Samstag entweder doppelt belegt, oder er bleibt aus Vorsicht frei und beide Familien verlieren eine Nacht. Beides erzeugt genau die Reibung, die man vermeiden wollte. Die Lösung ist unspektakulär: Der Wechseltag gehört vormittags den Abreisenden und nachmittags den Anreisenden. Abreise bis 11 Uhr, Anreise ab 15 Uhr, dazwischen bleibt Zeit zum Putzen oder für die Übergabe.

Wer das einmal festlegt, kann Aufenthalte lückenlos aneinanderreihen, und den Satz „Ihr wart doch noch da, als wir kamen" hört man in der Familie nicht mehr.

Fairness heißt nicht Gleichstand

Fast jede Erbengemeinschaft kennt das Gefälle: Eine Partei wohnt eine Stunde entfernt und fährt jedes zweite Wochenende hoch, die andere wohnt 600 Kilometer weg und schafft es zweimal im Jahr.

Das über den Kalender „gerecht" auszugleichen, führt in die Irre. Besser funktioniert: Die Nutzung ist frei, die begehrten Zeiten rotieren, und wer deutlich öfter da ist, übernimmt sichtbar mehr Verantwortung, etwa für den Rasen, die Handwerkertermine oder den Winterdienst. Ist das Gefälle sehr groß, kann man die Verbrauchskosten stärker nach Nutzung gewichten. Dann müssen die Zahlen dafür aber unstrittig sein. Wer wie viele Nächte da war, sollte niemand aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen.

Was ihr (noch) nicht braucht und wann doch

Solange sich alle einig sind, braucht ihr keinen notariellen Nutzungsvertrag und keine GbR-Gründung, um den Kalender zu regeln. Für den Alltag reicht eine schriftliche Vereinbarung, die alle bestätigt haben.

Zum Profi solltet ihr, wenn Grundsätzlicheres ansteht: wenn ein Miterbe ausgezahlt werden will, wenn die Erbengemeinschaft in eine dauerhafte Eigentümergemeinschaft überführt werden soll oder wenn die Fronten schon verhärtet sind. Das ist Sache von Notar oder Fachanwalt für Erbrecht. Geht es im Konflikt eigentlich ums Eigentum, hilft kein Kalender. (Dieser Artikel ist übrigens keine Rechtsberatung, er beschreibt, was sich in der Praxis bewährt hat.)

Und womit führt man den Kalender?

Jede dieser Regeln braucht einen Ort, an dem alle sie sehen. Die WhatsApp-Gruppe taugt dafür nicht: Nachrichten versinken, und niemand scrollt drei Monate zurück, um zu prüfen, ob Pfingsten schon vergeben ist. Eine Excel-Tabelle ist besser, hat aber zwei bekannte Schwächen. Sie liegt auf dem Rechner einer einzigen Person, und sie verhindert keine Doppelbuchung, sie dokumentiert sie nur.

Egal welches Werkzeug ihr wählt: Alle sollten denselben Stand sehen, Einträge sollten verbindlich sein, Überschneidungen unmöglich statt nur unwahrscheinlich, und der Wechseltag sollte sich mit halben Tagen abbilden lassen. Dafür haben wir CasaCal gebaut. Die Regeln aus diesem Artikel funktionieren aber auch auf Papier, solange ihr sie euch macht, bevor der erste Feiertag kommt.

Weiterlesen